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Fragen und Antworten zur Kommunalstudie Brandenburg

 

 

 

 

 

Was ist der Hintergrund dieser Studie?

Aus zahlreichen Bundesländern und auch aus Brandenburg wird über eine zunehmende Zahl von Angriffen (Beleidigungen, Bedrohungen, Gewalt) gegen Amts- und Mandatsträger/innen berichtet. Die Studie soll hierzu eine Bestandsaufnahme für Brandenburg liefern sowie eine Grundlage für die Entwicklung von Strategien für die Prävention und den Umgang mit Angriffen gegen Amts- und Mandatsträger/innen.

Wer ist Auftraggeber der Studie?

Das Ministerium des Innern und für Kommunales.

Wer führt die Studie durch?

Auftragnehmer ist die Brandenburger Firma change centre consulting Gmbh. Über weitere Details informiert die Studienwebseite: https://www.kommunalstudie-brandenburg.de

Warum wurde dieser Auftragnehmer ausgewählt?

Die Studie wurde ausgeschrieben. Der Auftragnehmer legte das inhaltlich und wirtschaftlich überzeugendste Gesamtkonzept vor.

Aus welchen Teilen besteht die Studie?

Es handelt sich um eine Mehrmethodenstudie aus
a) einer Vollerhebung bei allen ca. 7.000 Amts- und Mandatsträger/innen in Brandenburg

b) einer vertiefenden Telefonumfrage bei über 50 Personen in kommunalpolitischen Ämtern und Mandaten sowie lokalen Experten

c) einer vorbereitenden Telefonumfrage bei knapp 10 Expertenpersonen

Wer genau wird als Amts- und Mandatsträger/in bezeichnet und in die Studie einbezogen?

Es geht um folgenden Personenkreis

in den Verwaltungen:

·      Oberbürgermeister/innen der kreisfreien Städte; Landrät/innen der Landkreise

·      hauptamtliche Amtsdirektor/innen der Ämter und

·      hauptamtliche Bürgermeister/innen der amtsfreien Städte und Gemeinden

·      sowie den Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie

in den Kommunalparlamenten:
(Hinweis: Es geht um die aktuellen Mitglieder der verschiedenen Gremien, nicht um ehemalige / ausgeschiedene Mitglieder)

·      Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte

·      der amtsfreien Städte

·      der amtsangehörigen Städte und verbandsgemeindeangehörigen Städte

·      Kreistage

·      Gemeindevertretungen der amtsangehörigen und amtsfreien Gemeinden

·      und der Verbandsgemeindevertretung der Verbandsgemeinde Liebenwerda

Wie gelangen die Fragebögen der schriftlichen Befragung an den einzelnen Befragten.

Die Adressen der einzelnen Amts- oder Mandatsträger/innen sind unbekannt und können durch öffentlich zugängliche Quellen nicht ermittelt werden. Die Ratsinformationssysteme der Kommunen informieren über die Anzahl der Mandatsträger/innen. Deshalb erhalten die jeweiligen Verwaltungen die genau passende Zahl an Fragebogen und können dann jeweils einen Fragebogenumschlag an die einzelnen Amts- oder Mandatsträger weiterleiten.

Ist die Teilnahme an der Umfrage freiwillig?

Die Teilnahme ist völlig freiwillig. Es gibt keine Vorteile oder Nachteile, die mit einer Teilnahme oder Nicht-Teilnahme verbunden sind.

Ist die Vollerhebung anonym?

Es werden keine personenbezogenen Daten wie Name, Telefonnummer oder Adresse abgefragt. Sie wird unter strenger Beachtung des Datenschutzes und der Regeln für Befragungsinstitute organisiert.

Wie kam der Fragebogen zustande?

Der Fragebogen entstand nach Sichtung von vorhandenen Studien und Publikationen. Eine gute Übersicht dazu geben folgende Seiten
https://www.stark-im-amt.de/

https://kommunalwiki.boell.de/index.php/Hass-Angriffe_auf_Kommunalpolitiker/innen

Der Fragebogen wurde inhaltlich einer Peer Review unterworfen, d.h. er wurde mit mehreren führenden Präventionsforschern bzw. Lehrstuhlinhabern im Themengebiet abgestimmt. Vor der Verwendung erfolgte ein Pretest durch Praktiker/innen mit Erfahrung in brandenburgischen Ämtern und Kommunen.

Warum werden die ersten drei Ziffern der PLZ erfragt?

Die Befragung soll ein differenziertes Bild für Brandenburg ergeben und nicht nur Pauschaldaten für das ganze Land. Deshalb braucht es eine räumliche Angabe. Dafür kommen prinzipiell die Angabe des Landkreises / der kreisfreien Stadt oder eine PLZ-Angabe in Frage. Die Angabe der dreistelligen PLZ überschneidet sich am wenigsten mit Verwaltungsgrenzen und ist deshalb aus Datenschutzgründen am besten geeignet, das theoretische Risiko einer nachträglichen Deanonymisierung zu senken.

Was bedeutet Deanonymisierung?

Damit ist gemeint, dass bei komplexen Befragungen es prinzipiell denkbar ist, über einzelne seltene Merkmale Rückschlüsse über die konkrete Person hinter einem Datensatz zu ziehen. Beispiel: Wenn es in einem bestimmten Gebiet nur eine Bürgermeisterin mit einer bestimmten Parteizugehörigkeit gibt, wüsste man bei einer Auswertung nach Gebiet plus Geschlecht plus Funktion plus Parteizugehörigkeit, um wen es sich handelt. Das Problem ist seit Jahrzehnten in der Sozialforschung bekannt und wird durch Datenschutzmaßnahmen adressiert.

Wie geht die Studie mit diesem theoretischen Risiko einer Deanonymisierung um?

Zunächst muss festgestellt werden, dass eine solche Deanonymisierung aufwändig wäre, da hierfür Vergleichsprofile der Befragten angelegt werden müssten. Zudem hätte sie keinen Nutzen (was sollte mit den Erkenntnissen angefangen werden?). Wichtiger aber sind folgende Schutzvorkehrungen:

a)     es wurde auf die Erhebung seltener Merkmale verzichtet, z.B. wird die Eigenschaft als Amtsträger/in gesammelt erfragt und nicht etwa nach (Ober-) Bürgermeister/in, Landrat oder Landrätin, Amtsdirektor/in) differenziert. Generell wurde soweit vertretbar auf die Erhebung einiger weiterer demografischer Merkmale verzichtet, die eine Identifikation theoretisch leichter machen könnten.

b)    durch das Datenschutzkonzept wird das Auftrag nehmende Institut streng verpflichtet, wie mit den Daten umzugehen ist. So ist der Kreis derjenigen, die überhaupt Zugang zu einem kompletten Datensatz haben, namentlich definiert und auf wenige Personen beschränkt. Die Fragebögen werden innerhalb kurzer Zeit nach Ende der Befragung vernichtet. Die Datensätze werden unter Beachtung einer Löschfrist nach Abschluss der Auswertung ebenfalls vernichtet. Vor allem: Der Auftraggeber erhält keinen Datensatz, sondern lediglich ausgewertete Tabellen, aus denen es technisch unmöglich ist, Rückschlüsse auf die Identität einzelner Personen zu ziehen.

c)     zudem wird bei der Auswertung allein schon aus Gründen der statistischen Belastbarkeit der Aussagen darauf geachtet, dass immer nur Datenmerkmale einer Vielzahl von Befragten (je mindestens 30) mit anderen Datenmerkmalen in Beziehung gesetzt werden, so dass keine Aussagen über Einzelne möglich sind.

Bei den Telefoninterviews ist doch bekannt, wer angerufen wird – wie wird da die Anonymität gesichert?

 

Jede/r Interviewte wird vorab schriftlich über das Interview und die Datenschutzthematik informiert. Die Interviews werden bewusst nicht auf einem Datenträger aufgezeichnet, sondern während des Interviews protokolliert. Das Protokoll enthält keine Angaben zur Person des oder der Interviewten. Sofern im Interview Sachverhalte zur Sprache kommen, aufgrund derer (wieder theoretisch) eine Deanonymisierung (siehe oben) vorstellbar wäre (Beispiel: Die Interviewperson berichtet von einem seltenen Vorfall oder Sachverhalt), wird die entsprechende Passage vor der weiteren Auswertung gelöscht. Wieder gilt, dass der Auftraggeber keinen Zugang zu den Originaldatensätzen erhält.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Der Ergebnisbericht wird vom Auftraggeber der Presse vorgestellt und auf der Webseite des Auftraggebers veröffentlicht. Die Ergebnisse dienen zudem als Grundlage für Workshops im Herbst 2021, in denen Expert/innen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und politischer Bildung gemeinsam Strategien zur individuellen und gesellschaftlichen Prävention gegen Hass, Einschüchterung und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen entwickeln werden.

Wie wurde der Datenschutz dokumentiert?

Das Datenschutzkonzept wurde mit dem „Ministerium des Innern und für Kommunales“ abgestimmt. Der Dienstleister Change Centre Consulting GmbH wurde vertraglich darauf verpflichtet. Darüber hinaus besteht jederzeit ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de,
Tel. +49 33203 356 – 0

 

 

Stand: 8. Juni 2021

 

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